Anglervereine des Landkreises qualifizieren den Fischereischutz
Sangerhausen, den 17.03.2023
Mit einem herzlichen Petri Heil hieß Arndt Kemesies, Geschäftsführer des KAV Sangerhausen alle Teilnehmer aus den vier Regionalvereinen des Landkreises und den Referenten vom Landesverband in Halle in der Kreisstadt willkommen.
Im anschließenden Vortrag wurden von Bernd Manneck verschiedene Aspekte des Fischereischutzes behandelt. So hat der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt als Sonderaufgabe der Gefahrenabwehr, den Fischereischutz neben den Behörden den Fischereiausübungsberechtigten (den Anglervereinen und Fischern) übertragen. Damit erstreckt sich der Fischereischutz den wir zu leisten haben, von der Kontrolle der Fischereischeine und Fischereiausübungsberechtigungen, über die der ordnungsgemäßen Fanggeräte, der Einhaltung von Schonzeiten, Fangbegrenzungen und Mindestmaßen, bis hin zur Einhaltung fischereibezogener tier- und naturschutzrechtlicher Vorgaben. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die allgemein anerkannten Grundsätze der Fischerei nicht nur ein frommer Wunsch bleiben. Das setzt bestens geschulte Personen voraus, die nicht nur über die notwendige Eignung verfügen, sondern auch vertraut sind mit bewährten Handlungsempfehlungen im Konfliktfall.
Betrachtet man die Entwicklung des Fischereischutzes, so ist dieser keine Erfindung von Sachsen-Anhalt. Mit gebotener Konsequenz aber auch Verhältnismäßigkeit, können wir heute auf eine ausgewogene Ausrichtung blicken, die es in der Retrospektive so bürgerfreundlich nicht immer gab. Einen anderen strategischen Ansatz verfolgte man zu Kaisers-Zeiten. Dort glaubte man die Einhaltung der Fischereigesetze über die Bewaffnung der Fischereiaufsichtsbeamten mit „Leibriemen und Revolverpistolen“ zu regulieren. Selbst die Kosten für Waffe und Munition wurden in der bereits 1879 erschienenen Verfügung penibel genau bestimmt. Und natürlich regelte eine Instruktion nicht nur das Tragen der Waffe, sondern auch deren Anwendung. Da fühlt man sich in der Gegenwart gleich wesentlich sicherer in seiner Haut.
Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen, spannte Bernd Manneck anschaulich den Bogen zu aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet und beantwortete auftretende Fragen. Alle 34 Teilnehmer waren sich einig, dass die jährliche Schulung der Kenntnisse eine wichtige Form der Qualifizierung ihrer zu leistenden Arbeit vor Ort ist. Die zwei Stunden vergingen wie im Flug und das vom Referenten mitgebrachte Stichwortverzeichnis bot beste Möglichkeit, es mit eigenen Anmerkungen für den späteren Gebrauch zu kompettieren.
Zum Abschluss der Veranstaltung dankte der Fischereiberater des Landkreises Gerhard Jarosz, dem Referenten und den Teilnehmern für die Teilnahme und rege Diskussion. Er unterstrich nochmals die Notwendigkeit einer regelmäßigen Schulung, wünschte sich aber eine deutlich schärfere gesellschaftliche Reaktion zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen. Fischwilderei, Schwarzangeln oder Gewässerverunreinigungen sind keine Kavaliersdelikte.
Bild und Text: GJ
Bild zur Meldung: Blick in den Schulungsraum